|
|
|
Navigation |
|
|
|
|
|
|
|
Berechnung der Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig - der Kampf gegen das ganze Gesetz geht weiter |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Berechnung der Hartz-IV-Sätze
verfassungswidrig - der Kampf gegen das ganze Gesetz geht weiter
Seit Montag, den 9. August 2004 demonstrieren wir nicht nur in Gelsenkirchen
Montag für Montag gegen Hartz IV und gegen diese unsoziale Politik, sondern die bundesweite Montagsdemonstrationsbewegung findet auch seit August 2004 Montag für Montag in über 100 Städten Deutschlands statt mit dem Motto: "Weg mit Hartz IV, dass Volk sind wir!"
Mein Name ist Thomas Kistermann
( siehe Foto oben ) und ich bin Sprecher und auch einer der Moderatoren der
Gelsenkirchener Montagsdemonstration und habe von Anfang an diese Bürgerbewegung mit aufgebaut und ins Leben gerufen. Und darauf bin ich natürlich sehr stolz!
Ich sagte immer wieder am offenem Mikrofon, dass das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vorne und hinten nicht zum Leben reicht und auch menschenunwürdig ist.
Jetzt hat sich unsere Ausdauer, Kleinarbeit, Geduld und der unermüdlichen Aufklärungsarbeit in jeder Hinsicht gelohnt.
Denn am Dienstag, den 9. Februar 2010 verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Paragraphen 20 und 28 des Sozialgesetzbuches II (SGB II), die die Höhe des Arbeitslosengeldes II (ALG II, Hartz IV) festlegen, mit der grundgesetzlich festgelegten "Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar" sind.
Erfolgreich geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Damit trägt das Gericht der Tatsache Rechnung, dass kein Gesetz nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bevölkerung auf solch breite Ablehnung stieß wie Hartz IV.
Die bundesweite Montagsdemonstrationsbewegung, die von Anfang an genau die Argumentation vertreten hat, der sich nach fünf ein halb Jahren nun auch das höchste Gericht Deutschlands annähert, zeigt doch, dass das Arbeitslosengeld II
(Hartz IV) Armut per Gesetz ist und somit die Regelsätze von Anfang an falsch berechnet wurden.
Dieses Urteil hat nicht nur in der bürgerlichen Presse richtige Wellen geschlagen, sondern bringt auch die Merkel/Westerwelle-Regierung weiter in Bedrängnis.
Dass selbst das Verfassungsgericht um bestimmte Zugeständnisse nicht mehr herum kommt, ändert jedoch nichts am grundsätzlichen Charakter des Gesetzes.
Millionen Menschen haben den Richterspruch aus Karlsruhe auch in der Hoffnung auf eine Erhöhung der
Hartz-IV-Regelsätze - besonders für Kinder - erwartet und Tausende rechneten schon mit Nachzahlungen für Leistungen, die ihnen seit fünf Jahren vorenthalten werden. Dazu enthält das Urteil aber nur verschwommene Aussagen.
Die Karlsruher Richter kritisieren vor allem, dass die Regelsätze für Kinder als Prozentanteile der Regelsätze für Erwachsene "freihändig gesetzt" worden seien, statt den tatsächlichen Bedarf der Kinder zu ermitteln. Sie verpflichten die Regierung, dies bis Ende des Jahres "nachvollziehbarer" und "transparenter" zu tun als bisher.
Die Regierungspolitiker arbeiten schon bereits seit zwei Jahren an einer Neuermittlung der Regelsätze nach der sogenannten "Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2008" und stehen damit vor dem Abschluss. Dies müsste eigentlich dem Bundesverfassungsgericht bekannt sein.
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist und bleibt
Hartz IV Armut per Gesetz.
Es ist noch nicht einmal klar, ob
Hartz-IV-Empfänger am Ende überhaupt mehr Geld bekommen. Denn die Richter kritisieren das Zustandekommen der
Hartz-IV-Regelsätze - nicht deren Höhe.
Im Urteil heißt es:
"Die Beiträge erweisen sich im Ergebnis nicht als evident."
Der Richter: "Klar auf der Hand liegend - also unzureichend."
Die Richter haben in diesem Urteil klar verkündet, dass Behörden bestimmte Leistungen ab sofort bewilligen können - allerdings nur in Ausnahme- und Härtefälle.
Meiner Meinung nach müssten bei veränderter Berechnung am Ende auch höhere
Hartz-IV-Regelsätze herauskommen, weil u. a. auch für Bildung, Freizeit, Kultur, Strom und Gas-Rechnung, Hausratversicherung und natürlich auch eine Telefonrechnung berücksichtigt werden müssten.
Eine Anhebung des Regelsatzes auf 420 Euro im Monat, bzw. auf 440 Euro im Monat, natürlich auch plus Miete und Heizkosten, wie von Sozialverbänden gefordert, wäre in diesem Fall nicht ausgeschlossen.
Deshalb müssen sich aus diesem Grund noch
viel mehr Hartz-IV-Empfänger,
Bürgerinnen und Bürger, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Jugendliche und auch Rentnerinnen und Rentner der bundesweiten Montagsdemonstrationsbewegung anschließen und auch aktiv mitmachen um so zum Ausdruck zu bringen, dass das Volk mit dieser unsozialen und volksfeindlichen Politik nicht einverstanden ist.
Denn es betrifft uns alle und sonst machen die Politikerinnen und Politiker, Volksvertreter, Staatsminister und auch Abgeordnete im Bundestag mit uns, was sie wollen und dass wäre die beste Versicherung für unsere lieben Volksvertreter.
Mit freundlichen Grüßen
__________________ Gelsenkirchen, 10. 2. 2010
Thomas Kistermann
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Über mich |
|
|
|
|
|
|
Von 1991 bis 1996 war ich bei der Veba AG in Gelsenkirchen-Horst
( heute BP Gelsenkirchen GmbH ) als Sanitärreiniger
( Kauenwärter ) von der Firma Cleaners ( Sitz in Oberhausen ) beschäftigt.
Danach wurde ich arbeitslos und nutzte sinnvoll die Zeit, indem ich von 1997 bis 1999 auf dem
Zweiten Bildungsweg meinen Hauptschulabschluss und meine Fachoberschulreife mit Erfolg und sogar mit Qualifikation an der Abendrealschule Gelsenkirchen nachgeholt habe.
Ich wurde sogar in der Zeitschrift der Abendrealschule Gelsenkirchen Ausgabe 2000 ( ars-journal )
ausgezeichnet mit dem Titel:
"Arbeitslos - Abendrealschule gibt neue Zuversicht ! Interview mit Thomas Kistermann ( 29 )"
Und darauf bin ich natürlich sehr stolz!
Danach habe ich erst Interesse bekommen, mich mit der Politik auseinanderzusetzen. So kam ich dann zur Gelsenkirchener Montagsdemonstration!
Seit Anfang Februar 2019 bin ich Berufstätig und habe eine Vollzeitarbeitstelle und in diesem Zusammenhang sofort sogar einen unbefrsiteten Arbeitsvertrag bekommen - weil ich seit Oktober 2018 bereits schon einen sogenannten Mini-Job ausgeübt habe in Teilzeit und dass auf meiner erfolgreichen Probezeit in diesem Zeitraum angerechtet wurde.
Kernelemente des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Dadurch habe ich auch endlich jetzt wirklich einfach mal die sehr große Chance und die sehr große Möglichkeit nach so sehr langer Arbeitslosigkeit bekommen, in Arbeit zu kommen und somit überhaupt nicht mehr weder auf Hartz IV noch auf staatliche Unterstützung von der ARGE Gelsenkirchen angewiesen bin! |
|
|
|
Heute waren schon 19 Besucher (282 Hits) hier! |