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Prozess BP gegen Marie Bauer - Jugendvertreterrecht mit Füßen getreten! |
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Das obere Foto zeigt von links nach rechts
Lisa Gärtner, Marie Bauer und Anna Bartholome.
Ganz rechts im Bild steht Jürgen Schäuble. Er ist der Vater von der „mutigen Marie.“
Das mittlere Foto zeigt
10 kämpferische Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Sie unterstützen und begleiten wie schon beim letzten Gerichtstermin die „mutige Marie“ und stehen selbstverständlich voll und ganz hinter ihr und verfolgen natürlich auch vor allem aber sehr aufmerksam ihren Prozess.
Und das untere Foto zeigt das Transparent des Solikreises
„Mutige Marie und Lisa“.
Ganz rechts im Bild steht Thomas Kistermann. Er ist ein aktiver Montagsdemonstrant und verfolgt ebenfalls wie beim letzten Gerichtstermin und wie alle anderen Unterstützer und Teilnehmer sehr aufmerksam den Prozess.
Die Fotos wurden wieder etwa eine halbe Stunde vor Prozessbeginn direkt in der Nähe des Gerichtsgebäudes gemacht!
Am Dienstag, den 4. Oktober 2011 erhielt ich - wie schon so oft, erwartet und ausgemacht - erneut vom Solikreis eine E-Mail mit der Bitte um Veröffentlichung.
Folgenden Bericht möchte ich jetzt hier auf meiner Homepage www.thomas-kistermann.de und bei www.facebook.de auf der Seite von
Katja Kipping – Ausverkauf der Politik Für einen demokratischen Aufbruch
und ebenfalls in verschiedenen sozialen Netzwerken veröffentlichen, um auf dieser Art und Weise selbstverständlich meine täglichen Besucherinnen und Besucher natürlich auch mal wieder diese wichtige Information nicht vorzuenthalten.
Hier nun die Pressemitteilung:
Prozess BP gegen Marie Bauer - Jugendvertreterrecht mit Füßen getreten!
24.000 Jungarbeiter brachten beim bundesweiten Jugendaktionstag der IG Metall am Samstag, den 1. Oktober 2011 in Köln, zum Ausdruck, dass die Frage der Nichtübernahme von Azubis und Abdrängung in perspektivlose Leiharbeitsverhältnisse ein immer dringenderes gesellschaftliches Problem ist.
In diesem Zusammenhang stand auch der mit Spannung erwartete Prozess BP gegen die Jugendvertreterin Marie Bauer am
4. Oktober 2011 um 12:00 Uhr beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen.
Marie war von BP nach Ende ihrer Ausbildung im Januar rechtswidrig aus dem Betrieb geworfen worden, als sie einen Antrag nach 78a des Betriebsverfassungsgesetzes auf unbefristete Übernahme als Jugendvertreterin gestellt hatte.
Der Rausschmiss war in der 1. Verhandlungsrunde aufgehoben worden und BP wurde verpflichtet, Marie sofort bis zur gerichtlichen Entscheidung zu beschäftigen und sie ihre Jugendvertreterarbeit ungehindert auszuüben lassen.
Von vorn herein herrschte von Seiten des Gerichts eine ablehnende Stimmung gegen die Prozessbesucher, die zunächst durch die Polizei am Prozessbesuch gehindert werden sollten, weil angeblich zu wenig Plätze zur Verfügung standen und der Richter keinen „Tumult“ im Gerichtssaal haben wollte.
Die Voreingenommenheit des Richters für die Argumentation von BP, die vertraten, Marie hätte nur einen „Prozessarbeitsplatz“, ansonsten stünde keine Arbeit für sie zur Verfügung, war von vorn herein sichtbar.
In keinster Weise ging der Richter auf die politische Motivation der Kündigung ein, obwohl Marie und ihr Anwalt mit einem Schriftsatz von BP belegen konnten, dass Marie als „Unruhestifterin“ bezeichnet wurde, deren Weiterbeschäftigung ein „unüberwindliches Übel“ bedeuten würde.
Marie hat sich immer für die unbefristete Übernahme aller Azubis stark gemacht und dies auch auf Betriebsversammlungen vertreten.
Auch gegen das in der Belegschaft auf Widerstand stoßende Outsourcing des hohe Sicherheitsstandards erfordernden Logistikbereichs Bahn und Hafen und Neueinstellung der dort Beschäftigen bei einer Fremdfirma zu schlechteren Bedingungen setzt sie sich ein.
Das Recht auf unbefristete Übernahme als Jugendvertreter - historisch erkämpft, um den Jugendvertretern eine unbelastete Tätigkeit für die Rechte der Azubis zu ermöglichen, wurde hier mit Füssen getreten.
Der Richter folgte auf ganzer Linie der Argumentation von BP nach ihrer „unternehmerischen Freiheit“, womit man jedes erkämpfte Recht der Arbeiter aushebeln könnte.
Nachdem Marie im Januar die Erpressung abgelehnt hatte, auf ihre unbefristete Übernahme zu verzichten und stattdessen einen ihr angebotenen 2-Jahresvertrag anzunehmen, sollte jetzt in dem 2000 Beschäftigten zählenden Werk kein Arbeitsplatz für Marie mehr zur Verfügung stehen.
Und das, obwohl Marie mit ihrer Arbeitsplatzsituation in Bahn und Hafen überzeugend das Gegenteil belegen konnte.
Hier geht es um eine Auseinandersetzung von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, ob der Paragraph 78a immer mehr aufgeweicht wird im Interesse der Geschäftleitungen gegen für sie missliebige Jugendvertreter.
Die Prozessbesucher waren sich einig mit Marie Bauer und ihrem Anwalt, dass gegen dieses skandalöse BP-Urteil, das die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Marie verkündete, Revision eingelegt wird und der Fall öffentlich breit bekannt gemacht werden muss.
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Über mich |
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Von 1991 bis 1996 war ich bei der Veba AG in Gelsenkirchen-Horst
( heute BP Gelsenkirchen GmbH ) als Sanitärreiniger
( Kauenwärter ) von der Firma Cleaners ( Sitz in Oberhausen ) beschäftigt.
Danach wurde ich arbeitslos und nutzte sinnvoll die Zeit, indem ich von 1997 bis 1999 auf dem
Zweiten Bildungsweg meinen Hauptschulabschluss und meine Fachoberschulreife mit Erfolg und sogar mit Qualifikation an der Abendrealschule Gelsenkirchen nachgeholt habe.
Ich wurde sogar in der Zeitschrift der Abendrealschule Gelsenkirchen Ausgabe 2000 ( ars-journal )
ausgezeichnet mit dem Titel:
"Arbeitslos - Abendrealschule gibt neue Zuversicht ! Interview mit Thomas Kistermann ( 29 )"
Und darauf bin ich natürlich sehr stolz!
Danach habe ich erst Interesse bekommen, mich mit der Politik auseinanderzusetzen. So kam ich dann zur Gelsenkirchener Montagsdemonstration!
Seit Anfang Februar 2019 bin ich Berufstätig und habe eine Vollzeitarbeitstelle und in diesem Zusammenhang sofort sogar einen unbefrsiteten Arbeitsvertrag bekommen - weil ich seit Oktober 2018 bereits schon einen sogenannten Mini-Job ausgeübt habe in Teilzeit und dass auf meiner erfolgreichen Probezeit in diesem Zeitraum angerechtet wurde.
Kernelemente des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Dadurch habe ich auch endlich jetzt wirklich einfach mal die sehr große Chance und die sehr große Möglichkeit nach so sehr langer Arbeitslosigkeit bekommen, in Arbeit zu kommen und somit überhaupt nicht mehr weder auf Hartz IV noch auf staatliche Unterstützung von der ARGE Gelsenkirchen angewiesen bin! |
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