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Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm gegen Marie Bauer BP vorgeführt - und dennoch verloren |
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Das obere Foto und das untere Foto zeigt direkt vor dem LAG Hamm aktive Unterstützerinnen und Unterstützer von Marie Bauer.
Direkt in der Mitte des Transparentes „Solikreis Mutige Marie“ befindet sich Marie und an ihrer Seite steht ihr Verteidiger und Rechtsanwalt Frank Stierlin.
Am Transparent des Jugendverbands Rebell links außen steht
Lisa Gärtner und hat eine Mütze auf.
Direkt hinter der Mutigen Marie ganz oben stehe ich
(Thomas Kistermann) und trage eine schwarze Jacke.
Ganz links außen und oben steht Uwe Sliwka,
einer der Mitgründer und Urgestein vom
„Solikreis Mutige Marie und Lisa.“
Solikreis „Mutige Marie“
Gelsenkirchen den, 13.01.2013
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm gegen Marie Bauer BP vorgeführt – und dennoch verloren
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hatte noch im
Oktober 2011 die Forderung nach
Übernahme der Jugendvertreterin Marie Bauer von BP Gelsenkirchen abgewiesen mit der Begründung, BP habe keinen Arbeitsplatz für sie.
Angeblich sei ihr derzeitiger Arbeitsplatz als Lokführerin und Verladerin in der Logistik ein rein aus gutem Willen von BP geschaffener Arbeitsplatz, um Marie zu beschäftigen, bis der Rechtsstreit entschieden ist.
Das war im Prozess am Freitag, dem 11.01.2013 vom Tisch: Der Richter stellte selbst am Ende fest, es stände ja wohl außer Frage, dass ihr Arbeitsplatz dauerhaft sei.
Die Frage sei, bei welchem Arbeitgeber. Denn BP will diesen Bereich ausgliedern an eine Subfirma “Transtank” - das war bis Januar 2012 angekündigt.
Jetzt mussten die Vertreter vor Gericht kleinlaut einräumen, das ziehe sich wohl noch länger hin – neues Ziel sei Ende 2014. Flughafen Berlin läßt grüßen!
Das Gericht hebt jetzt aber darauf ab, ob dieser Arbeitsplatz auch ein Arbeitsplatz “im
Ausbildungsberuf Industriemechaniker” sei.
Der Anwalt von Marie, Frank Stierlin, verwies darauf, dass eine solche Aussage im §78a, der das Recht von Jugendvertretern auf eine unbefristete Übernahme festlegt, überhaupt nicht enthalten ist.
Es wurde in die Rechtsprechung aufgenommen, dass sie dabei auch ein Recht auf eine Beschäftigung haben, die ihrer Ausbildung entspricht, damit sie nicht auf unqualifizierte Tätigkeiten abgeschoben werden können. Das ist gedacht als Schutz der Jugendlichen.
Marie wies überzeugend nach, dass BP für ihre Tätigkeit eine abgeschlossene technische Ausbildung verlangt und sie auch entsprechend als Facharbeiterin bezahlt.
Das ist heute in der Industrie an vielen Arbeitsplätzen der Fall. Sie hat sich durch verschiedene Zusatzausbildungen weiter qualifiziert und bekam seither sogar eine höhere Lohngruppe.
Dass BP sie allen diesen Argumenten zum Trotz los werden will, macht deutlich: Hier geht es nicht darum, dass es keine entsprechende Arbeit für sie gibt, sondern um politische Ursachen.
BP will eine unbequeme, kämpferische Kollegin los werden, die sich nicht anpasst oder kaufen lässt, gerade auch weil sie für eine sozialistische Perspektive eintritt.
BP fürchtet den wachsenden Unmut in der Belegschaft und auch, dass sie durch
Anwohner wegen der fortlaufenden Verseuchung immer mehr unter Druck gerät.
Offensichtlich unterwarf sich dem auch das Gericht, auch wenn es dafür Festlegungen
zum Schutz für Jugendvertreter in ihr Gegenteil ummünzen musste.
Soll der Jugend damit demonstriert werden, dass es sich nicht lohnt, um seine Rechte zu kämpfen und es besser ist wenn man sie sich anpasst.
Da in der letzten Zeit in ähnliche Fällen ebenfalls gegen die Jugendvertreter entschieden wurde, können wir nur den Schluss ziehen:
Der Weg über die Gerichte hat enge Grenzen - Wir erhalten nur die Rechte, die wir uns selbst erkämpfen, ältere und jüngere Kollegen gemeinsam!
Solikreis „Mutige Marie“
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Über mich |
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Von 1991 bis 1996 war ich bei der Veba AG in Gelsenkirchen-Horst
( heute BP Gelsenkirchen GmbH ) als Sanitärreiniger
( Kauenwärter ) von der Firma Cleaners ( Sitz in Oberhausen ) beschäftigt.
Danach wurde ich arbeitslos und nutzte sinnvoll die Zeit, indem ich von 1997 bis 1999 auf dem
Zweiten Bildungsweg meinen Hauptschulabschluss und meine Fachoberschulreife mit Erfolg und sogar mit Qualifikation an der Abendrealschule Gelsenkirchen nachgeholt habe.
Ich wurde sogar in der Zeitschrift der Abendrealschule Gelsenkirchen Ausgabe 2000 ( ars-journal )
ausgezeichnet mit dem Titel:
"Arbeitslos - Abendrealschule gibt neue Zuversicht ! Interview mit Thomas Kistermann ( 29 )"
Und darauf bin ich natürlich sehr stolz!
Danach habe ich erst Interesse bekommen, mich mit der Politik auseinanderzusetzen. So kam ich dann zur Gelsenkirchener Montagsdemonstration!
Seit Anfang Februar 2019 bin ich Berufstätig und habe eine Vollzeitarbeitstelle und in diesem Zusammenhang sofort sogar einen unbefrsiteten Arbeitsvertrag bekommen - weil ich seit Oktober 2018 bereits schon einen sogenannten Mini-Job ausgeübt habe in Teilzeit und dass auf meiner erfolgreichen Probezeit in diesem Zeitraum angerechtet wurde.
Kernelemente des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Dadurch habe ich auch endlich jetzt wirklich einfach mal die sehr große Chance und die sehr große Möglichkeit nach so sehr langer Arbeitslosigkeit bekommen, in Arbeit zu kommen und somit überhaupt nicht mehr weder auf Hartz IV noch auf staatliche Unterstützung von der ARGE Gelsenkirchen angewiesen bin! |
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